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Satzung
30.Jahre Spatzennest
Unser 10.Geburtstag

 

Satzung

Förderverein der Kita SpatzennestZeesen e.V.

§1 Name des Vereins

Der Verein führt den Namen "Förderverein der Kita Spatzennest Zeesen e.V.". Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. Er führt dann folgende Bezeichnung: "Förderverein der Kita Spatzennest Zeesen e.V.".

§2 Sitz des Vereins

Der Sitz des Vereins ist in Königs Wusterhausen, OT Zeesen.

§3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§4 Ziel und Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigste Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel der Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Diese Zwecke bestehen in der Förderung  der Erziehung durch die Unterstützung der Arbeit der Kita Spatzennest in Zeesen, insbesondere durch:

a) Durchführung, Unterstützung und Mitgestaltung von Kitaveranstaltungen

b) Beschaffung von zusätzlichen Ausstattungsgegenständen, Lehr-, Lern- und Anschauungsmaterialien

c) Unterstützung und Mithilfe bei der Gestaltung und Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen und

d) Unterstützung der Kitagremien und Elterninitiativen.

Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Zuwendungen begünstigt werden.

§5 Mitgliedschaft

Mitglied des Fördervereins kann jede volljährige, natürliche und juristische Person werden, die sich zur Satzung des Vereins durch Unterzeichnung des Aufnahmeantrags bekennt. Personenvereinigungen können ebenfalls Mitglied des Vereins werden.

Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch finanzielle Beiträge oder Dienstleistungen. Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich auf besondere Weise um das Kitawesen, Verdienste erworben haben.

Die Mitgliedschaft endet:

a) Durch schriftliche Austrittserklärung

b) Durch Beitrittsrückstand von mehr als einem Jahr und einer vorhergehenden Mahnung, in der das Mitglied auf den Beitragsrückstand und den Ausschluss hingewiesen wird

c) Durch Ausschluss

d) Durch den Tod des Mitgliedes.

Das Mitglied erhält keine Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen. Ein Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

§6 Mitgliedsbeitrag

Die Beitragshöhe wird in der Gründerversammlung festgelegt und kann durch die Mitgliederversammlungmit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder verändert werden.

Die Beiträge werden jährlich im Voraus bis zum 28.02. des laufenden Geschäftsjahres per Lastschriftverfahren bezahlt. Dazu erteilen die Mitglieder schriftlich ein Lastschriftmandat an den Förderverein. Bei Nichteinlösung der Lastschrift ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nachzuzahlen, zzgl. der entstandenen Kosten.

Der Jahresbeitrag wird auf 30 € für natürliche Personen und 60 @für juristische Personen festgelegt. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht auf Informationen über die Aktivitäten des Vereins und Anspruch auf eine Bescheiningung ihrer Beiträge und Spenden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben nicht das Recht, Vermögen des Vereins für private und nicht vereinsmäßige Zwecke zu verwenden.

§8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind erstens der Vorstand und zweitens die Mitgliederversammlung.

§9 Der Vorstand

Der Vorstand besteht mindestens aus drei Mitgliedern. der Vorstand ist der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Der Förderverein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich nach außen vertreten. der Vorstand wird in der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit für die Dauer von mindestens zwei Jahren gewählt.

Bei Verhinderung der Amtsausübung eines Vorstandsmitgliedes in der gewählten Amtsperiode, kann der Vorstand ein Mitglied kommissarisch einsetzen. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzung des Vorstandes und der Mitgliederversammlung. Er ist der ersten Unterschriftsberechtigte. Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden bei deren Abwesenheit und führt Ptotokoll in den Sitzungen. Der Kassenwart verwaltet das Geldvermögen. Zahlungen von ihm werdeb bur getätigt, wenn sie vom Vorsitzenden angewiesen werden. Weiterhin kümmert er sich um den Bankzahlungsverkehr, verwaltet die Mitgliedsbeiträge und übernimmt sämtliche Arbeiten mit dem Finanzamt.

§10 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Stimmberechtigte sind die Mitglieder des Vereins. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich einzuladen. Dieses kann in Briefform oder per Email erfolgen.

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes

b) Wahl des Kassenprüfers

c) Entgegennahme des Berichts des Kassenprüfers

d) Wahl des Vorstandes

e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen

f) Die Auflösung des Fördervereins.

§11 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Beschlussfassung erfolgt durch handzeichen und Auszählung. Auf eine vorgesehende Satzungsänderung ist in der Einladung zur Mitgliederversammlung hinzuweisen. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen.

§12 Einnahmen und deren Verwendung

Die Einnahmen des Fördervereins sind, der von der Mitgliederversammlung festgesetzte Beitrag der Mitglieder, Spenden, Zuschüsse Fördergelder und Andere.

§13 Ende der Vereinstätigkeit

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, soll das vermögen des Vereins für Bildung, Erziehung und Jugendhilfe verwendet werden.

§14 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 02.04.2014 beschlossen.

 

        

Foerderverein der Kita Spatzennest Zeesen e.V.
info@spatzenkinder.de